Wir sind mit Recht erfolgreich.

Seit 1979 beraten wir Sie kompetent und vertreten Ihre Interessen engagiert, damit Sie Ihr Recht bekommen.

Im Rahmen unserer beratenden Tätigkeit helfen wir Ihnen z.B. durch entsprechende Vertragsgestaltung unnötige und kostenverursachende Konflikte bereits frühzeitig zu vermeiden. Als Ihre anwaltlichen Vertreter ist es uns ein Anliegen, so frühzeitig wie möglich ein Ihren Interessen entsprechendes und praxisgerechtes Ergebnis zu erzielen. Gerichtlich oder außergerichtlich – wir setzen uns stets konsequent für Ihre Sache ein.

Uns ist es wichtig, dass Sie sich verstanden und gut aufgehoben fühlen. Daher steht im Mittelpunkt unserer Tätigkeit der Mensch. Ob Kündigung, Scheidung oder bei sonstigen Angelegenheiten – (fast) jedes rechtliche Problem hat auch eine persönliche Seite. Wir nehmen uns Zeit für Sie.

Honorar

Unser Honorar richtet sich regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Soweit dieses keine Regelung zur Vergütungshöhe trifft, z.B. bei Beratungen, rechnen wir auf Basis einer Honorarvereinbarung ab. Für eine Erstberatung gegenüber Verbrauchern berechnen wir – außer in besonders gelagerten Einzelfällen – im Höchstfall eine Beratungspauschale von 190,- Euro zzgl. gstzl. Mwst..

„Wo das Gesetz nicht hilft,  da muss Klugheit raten.“

Johann Wolfgang v. Goethe